Literaturverzeichnis unterteilen mit Jurabib

Erstellung eines Literaturverzeichnisses mit BibTeX, Biber, BibLaTeX und Co.


nutriskin
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Registriert: Sa 12. Jan 2013, 18:15

Literaturverzeichnis unterteilen mit Jurabib

Beitrag von nutriskin »

Hallo,

ich versuche schon seit 2 tagen mein literaturverzeichnis in primär und sekundärquellen zu unterteilen. Den Titel des Literautrverzeichnis einzublenden war schon ein Krampf und funktionierte dann mit

\renewcommand\refname{Literaturverzeichnis}
\phantomsection \addcontentsline{toc}{section}{Literaturverzeichni s}


\singlespacing
\nocite{*}
\bibliographystyle{jurabib}
\jurabibsetup{
titleformat=commasep
bibformat=tabular
bibformat=numbered
}

in der literatur.bib habe ich dann folgendes versucht:
\printbibliography[keyword=Prim,heading=subbibliography,title={Primär texte}]
\printbibliography[keyword=Sek,heading=subbibliography,title={Forschu ngsliteratur}]

die entsprechenden quellen mit
Keyword = {Sek},
oder
Keyword = {Prim},

gekennzeichnet. Hat alles nichts gebracht, es bleibt bei der ausgabe nur literaturverzeichnis stehen, keine unterteilung oder umsortierung erkennbar.

das ist übrigens mein erster versuch eine arbeit mit latex zu schreiben

Was kann ich noch versuchen?

Noch so einer

Beitrag von Noch so einer »

Du könntest ein vollständiges Minimalbeispiel erstellen, statt uns einen Codeschnippsel vor zu werfen als wären es nicht wert, ordentliche Informationen zu erhalten.

Du könntest Code als Code markieren, wie das im Hinweis für Code in Beitrag: direkt über dem Eingabefeld für den Beitrag sogar mit Beispiel: angegeben ist.

Du könntest biblatex + biber statt des veralteten Gespanns jurabib + bibtex verwenden.

Übrigens finde ich in der jurabib-Anleitung nichts zu den Optionen keyword und heading. Daher vermute ich, dass Du aus nicht zusammen passenden Quellen irgendwelche Infos halbgar zusammengeschustert hast, die gar nicht zusammen passen. Daher sei auch noch auf die Anleitungen der verwendeten Pakete hingewiesen. Mehr als eine Vermutung kann das aber in Ermangelung eines vollständigen Minimalbeispiels (ja, das ist ein anderer Link zum gleichen Thema) tatsächlich nicht sein. Genauso gut kann es auch sein, dass Du entscheidendes schlicht verheimlicht hast.

Gast

Beitrag von Gast »

@"Noch so einer": Mach Dir keine Mühe, das ist als Multipost eindeutig ein Regelverstoß.

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